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Bahnhof Nordstemmen: Was der Rat weiß – und was die Verwaltung noch erklären muss

Beitragsreihe: Teil 1 von 6. Das historische Empfangsgebäude des Bahnhofs Nordstemmen steht seit fast 50 Jahren leer. Warum der Rat seinen Verkauf im Juni 2026 mit 22 zu 1 Stimmen vertagt hat – und was die Verwaltung noch erklären muss.

Beitragsreihe: Teil 1 von 6

Das historische Empfangsgebäude des Bahnhofs Nordstemmen steht seit fast 50 Jahren leer. Der Elzer Bauunternehmer Albert Fischer will es retten – und ich unterstütze dieses Projekt.

Trotzdem hat der Rat in seiner Sitzung vom 23. Juni 2026 den Verkauf der dafür benötigten Grundstücksfläche mit 22 zu 1 Stimmen vertagt. Diese Entscheidung halte ich für richtig.

In den kommenden Tagen erkläre ich hier Schritt für Schritt, warum. Nicht als langer Grundsatztext, sondern an konkreten Punkten – mit den Worten der Ratsmitglieder, die diese Diskussion von Anfang an begleitet haben, und auf der Grundlage der vorliegenden Beschlussvorlagen der Verwaltung.

Was der Rat bereits im November 2025 beschlossen hatte

Diese Debatte läuft nicht seit Juni 2026. Sie begann bereits im November 2025. Im Fachausschuss Finanzen am 18. November 2025 hatten Karsten Wegener (Gruppe SPD/Bündnis 90 Die Grünen) und Kai Dräger (CDU/FDP) fraktionsübergreifend eine klare Forderung formuliert: Die Gemeinde veräußert die Fläche nicht zum Buchwert, sondern zu dem Preis, den ein fremder Dritter am Markt zu zahlen bereit wäre. Diese Forderung ist im Protokoll der Ausschusssitzung dokumentiert.

Der Rat der Gemeinde Nordstemmen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2025 auf Basis der Drucksache DS 104/2025 folgendes beschlossen:

  • Es besteht die grundsätzliche Bereitschaft, die für das wieder zu errichtende Gebäude erforderliche Grundstücksfläche sowie die vorgelagerte Freifläche bis zum öffentlichen Gehweg zur Verfügung zu stellen.
  • Der Verkaufspreis ist in einem nächsten Schritt festzulegen.
  • Der Verkauf ist mit der Forderung verknüpft, dass die entfallenden Park-and-Ride-Parkplätze ortsnah im Verhältnis 1:2 zuzüglich der für die Nutzung des Gebäudes notwendigen Einstellplätze neu geschaffen werden – durch den Investor oder die Deutsche Bahn.

Bereits in der Bauausschusssitzung vom 6. November 2025 hatten Gerald Ludewig (SPD) Klarheit über den Grundstückspreis mit Blick auf den Gemeindehaushalt gefordert und Friedrich Kämpfer (CDU) betont, die Gemeinde müsse ihre Forderungen konsequent durchsetzen.

Was der Rat im Juni 2026 in den Drucksachen festgestellt hat

Sieben Monate nach dem Ratsbeschluss vom November 2025 lag die Drucksache DS 61/2026 vor. Der Fragenkatalog der Gruppe CDU/FDP sowie die Diskussion im Rat machten fünf offene Punkte sichtbar:

1. Der Kaufpreis entspricht nicht dem Marktwert. Der vorgeschlagene Kaufpreis von 38.030,41 Euro basiert weder auf dem Marktwert noch auf dem eigenen Bilanzwert der Gemeinde. Die fraktionsübergreifende Forderung aus dem Finanzausschuss vom November 2025 – Verkauf zu dem Preis, den ein fremder Dritter am Markt zu zahlen bereit wäre – findet sich in der Vorlage nicht wieder.

2. Die Wertermittlung ist nicht vollständig nachvollziehbar. Die Aufteilung des Anlageguts in DS 61/2026 erfasst nur drei von mehreren Bestandteilen, weist keine Gesamtsummen je Bestandteil aus und lässt offen, für welche Bestandteile welche Nutzungsdauer gilt. Die Differenz beim Aufbauwert gegenüber DS 104/2025 vom November 2025 beträgt 370.101,57 Euro – ohne Begründung in der Drucksache.

3. Die Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt wurden nicht vollständig beziffert. Die Bürgermeisterin räumte nachträglich öffentlich ein, dass die genauen Folgen für den Jahresabschluss 2026 erst nach der buchhalterischen Umsetzung beziffert werden können. Die Niedersächsische Kommunalverfassung schreibt jedoch vor, dass dem Rat bei Vermögensveräußerungen die finanziellen Auswirkungen vor der Beschlussfassung bekannt sein müssen. Eine Vorlage, die diese Frage offen lässt, ist keine vollständige Entscheidungsgrundlage.

4. Die Parkplatzbedingung aus dem Ratsbeschluss vom 25. November 2025 ist in der Vorlage nicht ausdrücklich gesichert. Ob der bloße Verweis auf DS 104/2025 ausreicht, blieb in der Sitzung ungeklärt. Die Verwaltung hat dazu keine Stellung genommen.

5. Offene Fragen zum Denkmalschutz und zum Gleisausbau. Die Stellungnahmen der Deutschen Bahn sowie der unteren und oberen Denkmalschutzbehörde lagen dem Rat nicht schriftlich vor. Zudem blieb ungeklärt, welche Konsequenzen der Abriss des Bahnhofsgebäudes für eine mögliche Erweiterung der Gleisanlagen in Nordstemmen hat.

Die Verwaltung konnte diese Punkte in der Sitzung nicht vollständig beantworten. Eine schriftliche Antwort auf den Fragenkatalog der Gruppe CDU/FDP wurde zugesagt. Sie liegt bis heute aus.

Ratsfrau Hartmann brachte den Vertagungsantrag ein. Das Ergebnis: 22 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme. Oliver Riechelmann (Unabhängige) brachte es nachträglich öffentlich auf den Punkt: Der Verkauf hätte besser vorbereitet werden müssen – das Vorgehen sei „zu schwammig” gewesen.

Das Abstimmungsergebnis spricht für sich: 22 Ratsmitglieder aus SPD, Grünen, CDU, FDP und den Unabhängigen haben für die Vertagung gestimmt – aus jeweils eigenen Gründen, aber mit demselben Ergebnis.

Die folgenden Artikel beleuchten jeden dieser Punkte im Detail – auf Basis der vorliegenden Drucksachen.

Die Serie im Überblick

Teil 1 – 5. Juli 2026 (dieser Artikel) „Bahnhof Nordstemmen: Was der Rat weiß – und was die Verwaltung noch erklären muss”

Teil 2 – 7. Juli 2026 „Was kostet dieser Verkauf die Gemeinde wirklich?” Wie setzt sich der Kaufpreis zusammen – und warum liegt er unter dem eigenen Bilanzwert der Gemeinde?

Teil 3 – 9. Juli 2026 „Neubewertung: Was die Verwaltung nicht begründet.” Warum die nachträgliche Aufteilung des Anlageguts nicht vollständig und nicht verifizierbar ist – und welche Fragen zur Nutzungsdauer offen bleiben.

Teil 4 – 11. Juli 2026 „Erst entscheiden, dann informieren? Das geht nicht.” Warum eine Beschlussvorlage mit unbekannten Haushaltsauswirkungen keine vollständige Grundlage für einen Ratsbeschluss ist.

Teil 5 – 13. Juli 2026 „Was ein Bahnhaltepunkt für eine Gemeinde wert ist” Die strategische Bedeutung des Haltepunkts Nordstemmen – und warum die Parkplatzfrage kein Detail ist.

Teil 6 – August/September 2026 „Die Verwaltung hat geantwortet – was steht drin?” Auswertung der schriftlichen Antwort der Verwaltung auf den Fragenkatalog der Gruppe CDU/FDP – und Ausblick auf die Ratssitzung im September.


Ich stehe hinter dem Projekt von Albert Fischer – und ich stehe für die richtigen Konditionen für die Gemeinde.

Kai Dräger CDU-Bürgermeisterkandidat, Gemeinde Nordstemmen

Autor: Kai Dräger

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