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Was kostet dieser Verkauf die Gemeinde wirklich?
Beitragsreihe: Teil 2 von 6. Die Gemeinde soll eine Teilfläche der Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof zum bilanziellen Buchwert verkaufen – ohne Verkehrswertnachweis. Warum das ein Problem ist und was der Rat seit November 2025 fraktionsübergreifend fordert.
Eine Serie von Kai Dräger | Teil 2 von 6
Die Gemeinde Nordstemmen soll eine 977 Quadratmeter große Teilfläche der Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof an den Investor Albert Fischer verkaufen. Der vorgeschlagene Kaufpreis beträgt 38.030,41 Euro und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Aufbauten (Verkehrsanlage, Vorplatz, Grünanlage): 27.742,60 Euro
- Bodenwert: 977 m² × 10,53 €/m² = 10.287,81 Euro
Wie kommt dieser Preis zustande? Die Antwort steckt in der Beschlussvorlage DS 61/2026 – und sie wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet.
Zwei Drucksachen, eine Verwaltung – und eine Differenz von 370.000 Euro
Die Verwaltung hat dem Rat selbst beide entscheidenden Zahlen geliefert – im Abstand von sieben Monaten, ohne die Veränderung zu erläutern.
In DS 104/2025 vom November 2025 weist die Verwaltung den Aufbauwert der Gesamtanlage mit 2.938.489,69 Euro aus, verteilt auf 7.216 Quadratmeter – das sind 407,21 Euro pro Quadratmeter. Für die zu verkaufende Fläche von 977 Quadratmetern ergibt sich somit ein Aufbauwert von 397.844,17 Euro.
In DS 61/2026 vom Juni 2026 setzt dieselbe Verwaltung den Aufbauwert der zu verkaufenden Fläche auf Grundlage neu berechneter Werte an: für die Verkehrsanlage 79,46 Euro pro Quadratmeter, für den Vorplatz 41,90 Euro, für die Grünanlage 22,21 Euro. Daraus ergibt sich ein Aufbauwert von 27.742,60 Euro.
Die Differenz beträgt 370.101,57 Euro – allein beim Aufbauwert, zwischen zwei Vorlagen derselben Verwaltung. Eine Erklärung für diese Veränderung enthält keine der beiden Drucksachen.
Der Bodenwert entspricht nicht dem Marktwert
Der angesetzte Bodenwert von 10,53 Euro pro Quadratmeter basiert auf den Grunderwerbskosten aus dem Jahr 2004. Die öffentlich zugänglichen Bodenrichtwerte weisen für diesen Bereich heute einen deutlich höheren Wert aus – die angrenzenden Wohnbereiche liegen noch erheblich darüber. Eine Orientierung an den Bodenrichtwerten wäre ohne externen Gutachter möglich gewesen. Die Verwaltung hat diesen Schritt nicht unternommen.
Der Rat hatte im November 2025 gefordert, die Fläche zu dem Preis zu veräußern, den ein fremder Dritter am Markt zu zahlen bereit wäre. Beim Bodenwert wird dieser Forderung nicht entsprochen.
Gemeindeeigentum veräußern – aber zum richtigen Preis
Die Gemeinde Nordstemmen hat nichts zu verschenken. Das gilt umso mehr in einem Haushalt, der mit einem strukturellen Defizit von über 3,7 Millionen Euro kämpft. Jeder Euro, der bei einem Verkauf unter Wert bleibt, fehlt anderswo – bei Schulen, Straßen, Feuerwehr.
Was bis September geklärt sein muss
Vor der Ratssitzung im September muss die Verwaltung vollständig darlegen, wie der Kaufpreis ermittelt wurde – und warum die neu festgelegten Herstellungswerte als Grundlage dienen, obwohl der eigene Bilanzwert aus DS 104/2025 um ein Vielfaches höher liegt. Ein Abgleich mit den Bodenrichtwerten gehört ebenfalls zwingend dazu.
Ich stehe hinter dem Projekt von Albert Fischer – und ich stehe für die richtigen Konditionen für die Gemeinde.
Weiter mit Teil 3 am 9. Juli 2026: „Neubewertung: Was die Verwaltung nicht begründet.” – Warum die nachträgliche Aufteilung des Anlageguts nicht vollständig und nicht verifizierbar ist – und welche Fragen zur Nutzungsdauer offen bleiben.
Kai Dräger CDU-Bürgermeisterkandidat, Gemeinde Nordstemmen
Autor: Kai Dräger